Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
NIKI VISUAL DESIGN
1 | Geltung der Bedingungen
1.1 In diesen Bedingungen wird für Nicola Kirchner als Design-Dienstleisterin und Auftragnehmerin die Bezeichnung Designerin verwendet. Für den Käufer, Besteller und Auftraggeber wird die Bezeichnung Auftraggeber verwendet.
1.2 Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Auftragnehmer erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2 | Preise und Zahlung
2.1 Alle Preise gelten wie in den entsprechenden Angeboten ausgewiesen. Zu den Preisen kommt die MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, momentan 19%, hinzu. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird eine Gesamtrechnung sofort nach Lieferung/Leistung der in der Bestellung enthaltenen Bausteine ohne Abzug fällig.
2.2 Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom betroffenen Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist der Auftragnehmer nach Mahnung berechtigt, von weiteren Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten.
2.3 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält das Eigentum an den erstellten Grafiken, HTML und oder jeglichen Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller zustehenden Forderungen. Weiterhin behält der Auftragnehmer das Copyright an zur Ansicht bereitgestellten Layout-Entwürfen bis zum Zustandekommen eines Auftrags mit dem Auftragnehmer.
Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren und Dienstleistungen, wenn vom Auftraggeber der Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt wurde. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere bei Pfändung, wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder Dienstleistungen auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen.
3 | Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzögerung
3.1 Genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist jederzeit bemüht, die genannten Lieferzeiten einzuhalten, rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Störungen im Bereich von Kommunikationsnetzen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten), hat der Auftragnehmer bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Frist, hinauszuschieben.
3.2 Bereitstellung der erforderlichen Daten, die zur Erstellung eines Konzeptes oder der Realisation einer Homepage oder Teilen dieser sowie von Print- oder jeglichem anderem vereinbarten Medium notwendig sind, müssen vom Arbeitgeber frühzeitig geliefert werden. Vereinbarte Lieferzeiträume durch den Auftragnehmer gelten ab der vollständigen Bereitstellung aller hierfür erforderlichen Daten wie Texte, Grafiken, Fotos etc.
4 | Gewährleistung und Haftung
4.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle gelieferten Waren und alle Leistungen 6 Monate. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Eingang schriftlich mitzuteilen. Bei unbegründeter Mängelanzeige hat der Auftraggeber die entstandenen Prüf-, Test- und Frachtkosten zu erstatten. Im Fall von Mängeln des Liefergegenstandes bzw. der Website ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern.
4.2 Der Auftraggeber ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist.
4.3 Der Auftragnehmer haftet für eigenes Verschulden, sowie für Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, wenn dabei grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge zum Teil durch Weiterleitung an Dritte zu erfüllen. Weder der Auftragnehmer, noch andere Personen, die an der Erstellung und Bereitstellung der im Vertrag vereinbarten Leistungen beteiligt sind, haften für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Krieg- und Naturereignisse entstehen, sowie nicht für Vorkommnisse wie Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Netzausfällen, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze und Verfügungen von hoher Hand sowie Mängel des gewählten Providers.
4.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und in den Fällen, in denen nach Produkthaf- tungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
4.5 Für die Verfügbarkeit von Diensten, welche durch den Auftragnehmer direkt oder indirekt vermittelt wurden, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der eigenen oder vermittelten Dienste oder Dienstleistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
5 | Namens-, Marken-, Urheber-, sonstige Schutzrechte und allgemeine Gesetze, Warenmuster
5.1 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
5.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
5.3 Der Auftraggeber versichert, dass er vor Angebotsanforderungen und Vertragsabschluss eine eventuelle Verletzung der Rechte und Gesetze überprüft hat und keinerlei Verletzungen von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen vorliegt. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Markennamen, geschützten Warenzeichen, bei Produkt- und Personenabbildungen.
Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten und Vorlagen wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtungen, diese Sachverhalte zu prüfen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer wegen der Verletzung solcher Rechte oder Gesetze in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer schadlos zu halten. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, alle dem Auftragnehmer entstehenden Kosten und Schäden, aus einer derartigen Verletzung zu übernehmen. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD, der EU oder der USA verstoßen. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich ermächtigt, Muster oder Abbildungen von in Auftrag gegebenen Arbeiten für seine Werbezwecke zu verwenden, zu verteilen und zu veröffentlichen. Sollte in diesem Fall eine Urheber- rechtsverletzung Dritter entstehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer davon zu unterrichten.
Punkt 5.3 bezieht sich weiterhin auf die Auswahl von Links sowie eventuelle Verletzungen des Datenschutzes, die vom Auftraggeber verursacht werden.
6 | Redaktionelle Verantwortung
Der Auftraggeber ist für jeden redaktionellen Inhalt verantwortlich.
7 | Schlussbestimmungen
7.1 Erfüllungsort ist D-79595 Rümmingen.
7.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Januar 2015